Büro Bruchsal: 07251 - 22 54

Büro Philippsburg: 07256 - 938 40 31

Büro Rheinsheim: 07256 - 938 40 31

Büro Untergrombach: 07257 - 930 31 02

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Nie müssen Sie in Panik geraten und sofort entscheiden.

 

Mitten im Leben vom Tod umschlungen
Der Tod kennt keine Zeit

Ob mitten aus dem Leben, plötzlich, vielleicht sogar durch einen Unfall, oder langsam und erwartet im
hohen Alter, der Ort des Todes bestimmt Ihre nächsten Handlungsweisen. Grundsätzlich ist es richtig, uns
um Rat zu Fragen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die erforderlichen Schritte für typische Situationen auf: 

Zu Hause

Ein Mensch stirbt zu Hause, begleitet, oder er wird tot aufgefunden. 


1. Rufen Sie den Hausarzt an, der den Tod feststellt und die Ursache im Totenschein bescheinigt. 


- Sofern dieser in absehbarer Zeit nicht erreichbar ist, hilft der notärztliche Dienst.  


2. In jedem Fall können Sie uns anrufen, wir helfen Ihnen weiter. 

Im Krankenhaus

1. Sie werden vom Krankenhaus über den Tod benachrichtigt, ohne dass sofortige Handlungen erforderlich sind. Denn Krankenhäuser behalten Verstorbene für mindestens einen Tag bei sich. Die Frist für die Überführung von dort beträgt 4 Tage. Somit haben Sie Zeit. 


2. Sie können gleich nach der Nachricht des Todes im Krankenhaus Abschied nehmen. 


3. Wenden Sie sich an uns. Formalitäten mit dem Krankenhaus liegen für Sie nicht an. 

In Pflegeeinrichtungen und Hospizen

1. Sie werden über den Tod benachrichtigt und Ihnen wird die Gelegenheit gegeben, am Sterbebett Abschied zu nehmen. 


2. Die jeweilige Einrichtung kennt die gesetzlichen Abläufe und kümmert sich um die ärztliche Bescheinigung und den Überführungstermin für uns. 


3. Rufen Sie uns an, damit wir die weiteren Abläufe mit Ihnen koordinieren.