Mit dem Eintritt eines Todesfalls müssen die Hinterbliebenen, wenn der Verstorbene nicht bereits zu Lebzeiten im Wege der Vorsorge verbindliche Bestimmungen getroffen hat, verschiedenste Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bestattung treffen.
Im Vordergrund steht dabei die Entscheidung für eine Bestattungsart. Früher war die im allgemeinen Sprachgebrauch als Beerdigung bezeichnete Erdbestattung die am häufigsten gewählte Art. Bei dieser erfolgt – in der Regel nach einer vorausgegangenen Trauerfeier – eine Beisetzung von Sarg oder Urne, womit gemeint ist, diese in die Erde des offenen Grabs herabzulassen. Dies geschieht meistens in Gegenwart der Trauergemeinde und im Falle einer religiösen Zeremonie im Beisein eines Geistlichen.